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21:15 - 21:45

UKJ: Institut für Rechtsmedizin

Ort
Stand 23 - Alte Chirurgie, 2.OG
Bachstraße 18

Rausch, Vergiftung, Todesfall – Wie weist man Drogen und Gifte nach?

Erhalten Sie Einblicke, wie wir im Institut für Rechtsmedizin Drogen, Medikamentenwirkstoffe und Gifte im Körper aufspüren, und versuchen Sie sich selbst einmal an Beispielfällen aus der forensischen und klinischen Toxikologie.

Das Aufspüren verschiedenster Wirk- und Giftstoffe in biologischen Probenmaterialien wie Körperflüssigkeiten und Geweben ist eine der Hauptaufgaben in der forensischen und klinischen Toxikologie. Sie ist für verschiedenste Fragenstellung von Bedeutung, die von rauschmittelbedingter Beeinträchtigung der Fahrsicherheit über die Abklärung von Symptomen bei unklaren Notfällen in der Klinik bis hin zur Bestätigung oder dem Ausschluss einer Vergiftung im Rahmen der Todesursachenfeststellung reichen.

Der hierbei verfolgte analytische Ansatz wird als systematisch-toxikologisch Analyse (STA) bezeichnet. Diese hat zum Ziel möglichst alle in Proben von Tatverdächtigen, Patienten oder Verstorbenen enthaltenen Fremdstoffe von toxikologischer Bedeutung zu erfassen, zweifelsfrei nachzuweisen und ggf. deren Konzentrationen zu bestimmen. Hierfür müssen zunächst geeignete Probenmaterialien (z. B. Urin, Blut) ausgewählt und die relevanten Stoffe im Rahmen der Probenvorbereitung aus der Probenmatrix extrahiert/isoliert und ggf. angereichert werden. Da die so vorbereiteten Proben in der Regel immer noch komplexe Mischungen verschiedenster chemischer Verbindungen darstellen, müssen diese weiter aufgetrennt werden, um schließlich einzelne Stoffe zweifelsfrei nachweisen zu können.

Für die Trennung haben sich sogenannte chromatographische Verfahren bewährt, bei denen die in der Probe enthaltenen Stoffe mit einem Gasstrom (Gaschromatographie) oder einem Flüssigkeitsstrom (Flüssigchromatographie) durch eine sogenannte Trennsäule transportiert werden. Dabei wechselwirken sie unterschiedlich stark mit dem in der Trennsäue befindlichen Trennmaterial. Dies führt dazu, dass sie zu unterschiedlichen Zeiten mit dem Gas- oder Flüssigkeitsstrom von der Trennsäule gespült und somit getrennt voneinander erfasst (detektiert) werden können.

Für die Detektion haben sich in der STA massenspektrometrische Techniken bewährt. Hierbei werden von den nachzuweisenden Molekülen sogenannte Massenspektren aufgezeichnet, die – ähnlich wie ein Fingerabdruck bei einem Menschen – charakteristisch für die jeweilige Verbindung sind. Durch Abgleich der während der Analyse aufgezeichneten Massenspektren mit Referenzspektren aus einer Massenspektrenbibliothek können die in der Probe enthaltenen Drogen-/Medikamentenwirkstoffe oder Gifte dann identifiziert und damit zweifelsfrei nachgewiesen werden.

Im Rahmen der Veranstaltung werden die grundlegenden Prinzipien der Probenauswahl und -vorbereitung, der chromatographischen Trennung und der Massenspektrometrie-basierten Substanznachweise in einem Vortrag erläutert. Darüber hinaus erhalten Interessierte die Gelegenheit in den Mitmachstationen selbst softwaregestützte Auswertungen von Analysenläufen ausgewählter forensischer und klinischer Beispielfälle vorzunehmen. Dabei stehen wir Ihnen jederzeit für praktische Hilfestellungen und Erläuterungen sowie Besprechungen der Ergebnisse zur Verfügung.

Weitere Informationen finden Sie auf der Homepage des Instituts für Rechtsmedizin am UKJ.

Hinweis

Bitte beachten Sie die Maskenpflicht!

Beschränkung

Altersbeschränkung, ab 14 Jahre
 
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Wie werden Drogen und Gifte im Körper aufgespürt?
UKJ, erhalten Sie Einblicke in die Arbeit am Institut für Rechtsmedizin
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